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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10 B   

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https://dejure.org/2011,14541
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10 B (https://dejure.org/2011,14541)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.02.2011 - L 8 AY 126/10 B (https://dejure.org/2011,14541)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - L 8 AY 126/10 B (https://dejure.org/2011,14541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe bei Höhenstreit - Erfolgsaussicht - Asylbewerberleistung - Verfassungswidrigkeit der Höhe der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG - Rechtswahrnehmungsgleichheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 AsylbLG; § 3 Abs. 1 S. 4 AsylbLG; § ... 3 Abs. 2 S. 2 AsylbLG; § 3 Abs. 2 S. 3 AsylbLG; § 79 Abs. 2 BVerfGG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 114 ZPO
    Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Verfassungswidrigkeit der Höhe der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG; Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Verfassungswidrigkeit der Höhe der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG; Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 3 Abs. 2 S. 2, AsylbLG § 3 Abs. 2 S. 3, AsylbLG § 3 Abs. 1 S. 4, GG Art. 100
    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Prozesskostenhilfe, Höhenstreit, soziokulturelles Existenzminimum, Grundleistungen, Klageänderung, Ruhen des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Höhenstreit um Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Höhe der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
    Die Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09 -, anhängig beim BVerfG - 1 BvL 10/10 -),.

    Der Senat teilt die Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09 -, juris; das Normenkontrollverfahren ist bei dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10 anhängig), dass die genannten Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen.

    Die Grundleistungsbeträge sind zu niedrig, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen und ihre Bemessung erfolgte "ins Blaue hinein" ohne Anwendung eines verfassungsgemäßen Verfahrens der Bemessung der sicherzustellenden Bedarfe (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juli 2010, aaO, Rdnrn 85 und 97).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
    Die Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09 -, anhängig beim BVerfG - 1 BvL 10/10 -),.

    Der Senat teilt die Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09 -, juris; das Normenkontrollverfahren ist bei dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10 anhängig), dass die genannten Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen.

  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
    Dies sind Alternativen, die verständige Beteiligte wählen würden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat bzw. die Einlegung von Rechtsbehelfen auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -).

    Dies sind Alternativen, die verständige Beteiligte wählen würden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat bzw. die Einlegung von Rechtsbehelfen auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 - RdNr 13, ZFSH/SGB 2010, 678 m.w.N.).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
    Bei Grundleistungen und Analogleistungen nach dem AsylbLG handelt es sich nicht um unterschiedliche Ansprüche (Anschluss an BSG Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -), Wenn ein Anspruch auf urprünglich begehrte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG nicht besteht, ist deshalb zu prüfen, ob die bewilligten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG in zutreffender Höhe gewährt wurden.

    Das BSG (Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R, BSGE 101, 49 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2 = FEVS 60, 193 = Breith 2009, 927) hat hierzu (in RdNr 14 des Urteils) ausgeführt, dass dies schon der Wortlaut in § 2 AsylbLG ("abweichend von den §§ 3 - 7") belegt.

  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 54/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
    Anders als bei der früheren - gegenüber dem Arbeitslosengeld niedrigeren - Arbeitslosenhilfe, bei der mit der Bedürftigkeit eine weitere Anspruchsvoraussetzung zu erfüllen waren (s. hierzu BSG-Urteil vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 54/84 -, juris), normiert § 3 AsylbLG keine zusätzlichen Anspruchsvoraussetzung für den Personenkreis, der nicht in den Genuss der Analogleistungen nach § 2 AsylbLG kommt.
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
    Das BVerfG hatte bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 -, NJW 2010, 988 = FamRZ 2010, 188) die Versagung von PKH in einem Verfahren nicht beanstandet, bei dem die einschlägige Rechtsfrage auch in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz (sog. unechte Musterverfahren) anhängig war.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - L 7 AY 3538/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Die Klägerin liefe andererseits Gefahr, dass der Widerspruchsbescheid vom 18. Oktober 2010 bestandskräftig würde, wenn sie von ihrer Klage Abstand nähme; dies kann ihr beim gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht zugemutet werden (vgl. hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2011 - L 8 AY 126/10 B - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 8 AY 80/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21.02.2011, L 8 AY 126/10 B).
  • SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12

    Gewährung höherer Leistungen für libanesische Staatsangehörige nach dem AsylbLG

    Die Kammer nimmt zur Begründung auf die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 21. Februar 2011 - L 8 AY 126/10 B -, zit. nach juris) Bezug.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 8 AY 103/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21.02.2011, L 8 AY 126/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 8 AY 97/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011, L 8 AY 126/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 8 AY 96/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011, L 8 AY 126/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 8 AY 102/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21.02.2011, L 8 AY 126/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 8 AY 106/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011, L 8 AY 126/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 8 AY 118/11
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob die seit dem Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 unverändert gebliebenen Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 iVm § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, wofür einiges spricht, verfassungswidrig zu niedrig sind (vgl. insoweit LSG Nordrhein-Westfalen, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10; Senatsbeschluss vom 21.02.2011, L 8 AY 126/10 B).
  • SG Hildesheim, 10.05.2011 - S 42 AY 113/07

    Prozesskostenhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

    Ungeachtet der auf § 92 Abs. 1 Satz 3 SGG gestützten formellen Bedenken, die die Kammer nach wie vor hinsichtlich des bislang zu unbestimmt formulierten Leistungsbegehrens der Kläger für den hier in Rede stehenden abgeschlossenen Leistungszeitraum vom 01.08.2007 bis zum Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung in der letzten Tatsacheninstanz vor Gericht - für diesen Zeitraum begehren die Kläger sog. Analog-Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, "hilfsweise" Grundleistungen nach § 3 AsylbLG "in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Höhe" - hat (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 25.10.2010 - S 42 AY 237/09 -), trägt sie mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe der jüngsten Rechtsprechung des für Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen 8. Senates des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen Rechnung, wonach für vor Bekanntwerden des Vorlagebeschlusses des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 - anhängige Klageverfahren bei den Sozialgerichten, in denen nach Bekanntwerden des e.g. Vorlagebeschlusses erstmals Prozesskostenhilfe mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG beantragt wird, hinreichende Erfolgsaussichten der Klage anzunehmen sind und deshalb Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.02.2011 - L 8 AY 126/10 B -).
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